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Wohnungseigentumsrecht

Wir betreuen und vertreten die Interessen von Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentums.

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

  • Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum

  • Sondernutzungsrechte

  • Instandhaltung

  • modernisierende Instandsetzung

  • bauliche Veränderung

  • Lastentragung und Kostenverteilung

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters

  • ordnungsgemäße Verwaltung

  • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage

  • Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan

  • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.

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