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Miet- und Pachtrecht

Wir betreuen und vertreten die Interessen des Vermieters/Verpächters vom Beginn des Miet- und Pachtverhältnisses bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen anlässlich dessen Beendigung. Wir beraten zu allen Fragen auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrechts.

  • Vertragsgestaltung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Pachtverträgen

  • Kündigungen

  • Prüfung von Kündigungsfristen

  • Abmahnungen

  • Zahlungs- und Räumungsklagen

  • Mieterhöhungen

  • Betriebskostenabrechnungen

  • Schönheitsreparaturen

  • Untervermietung

Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.

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Rechtsanwälte Gillig & Zimmerling
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