Arbeitsrecht
Wir betreuen und vertreten die Interessen des Arbeitgebers, wie auch des Arbeitnehmers im Bereich
des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts.
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Abfindungen
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.
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